 Die Zähltaste (ZT) wurde früher in der Handvermittlung an besonderen Arbeitsplätzen verwendet.
Durch das Betätigen der Zähltaste wird das Gespräch als Gebührenpflichtig gekennzeichnet. In der Handvermittlungstechnik wurde dazu die Zähltaste, je nach Gebührenaufkommen mehrfach betätigt.
Bei den Auskunftsplätzen war ebenfalls eine Zähltaste vorhanden. Anfragen an die Auskunft die im Telefonbuch standen, waren gebührenpflichtig. Die anderen Auskünfte waren dagegen Gebührenfrei. Weitere Infos über die Fernsprechauskunft.
Das Bild zeigt einen Auszug aus dem Stromlaufplan eines Auskunftsplatzes (Abfrageplatz) mit der Zähltaste.
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