 Die Leitungen verschlingen einen Anteil der Gesamtkosten einer Fernsprechanlage. Aus diesem Grund wird ein größeres Ortsnetz in mehrere Vermittlungsstellen aufgeteilt.
Es ist auch leicht einzusehen, dass die Einsparrungen bei der Dezentralistisierung der Vermittlungseinrichtungen durch die Verkürzung der schlecht ausgenutzten Teilnehmer Anschlussleitungen ergibt, erhöhte Aufwendungen für die Ortsverbindungsleitungen und die technischen Einrichtungen in der Ortsvermittlungsstelle (OVSt) gegenüberstehen.
Um die langen und teuren Teilnehmeranschlussleitungen durch Zusammenfassung besser ausnutzen zu können, führt zur Entwicklung der Gemeinschafts- und der Wählsternanschlüsse. Die Gesamtheit dieser Einrichtungen werden Vorfeldeinrichtungen genannt.
Die Vorfeldeinrichtungen fassen mit zusätzlichen Schalteinrichtungen mehrere Teilnehmersprechstellen über kurze zweiadrige Zweigleitungen in einem Knotenpunkt zusammen und verbinden diese dann über eine oder mehrere zweiadrigen Hauptleitungen mit den Einrichtungen der OVSt.
Die Wählsternanschlüsse lassen Verbindungen zwischen allen Sprechstellen des Ortsnetzes ungehindert zu, auch zwischen den Teilnehmern am gleichen Wählsternanschluss. Bei den Gemeinschaftsanschlüsse sind gewisse Einschränkungen vorhanden.
Bei den beiden Ausführungsformen der Gemeinschaftsanschlüsse, dem Zweier- und dem Zehneranschluss kann jeweils nur ein Teilnehmer zur gleichen Zeit ein Gespräch in ankommender oder abgehender Richtung führen. Das Bild rechts zeigt das Wählerrelais aus einem Zehneranschluss.
Eine Verbindung zwischen den Sprechstellen eines Gemeinschaftsanschlusses ist nicht möglich. Die Gemeinschaftsanschlüsse eignen sich daher nur für Wenigsprecher,
also für Teilnehmer, die ihre Anschluss täglich nur eine kurze Zeit benutzen.
Die wichtigsten Merkmale der sternförmigen Vorfeldeinrichtungen:
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Die Sprechstellen und die gemeinsamen Schalteinrichtungen am Knotenpunkt der Zweig- und Hauptleitungen werden von der OVSt aus gespeist und benötigen daher keine eigene Batterie oder sonstige Stromquelle.
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Die Gebührenzählung wird mit getrennten, in der OVSt untergebrachten Gebührenzählern durchgeführt.
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Jede Teilnehmer einer Gemeinschaftssprechstelle hat einen Fernsprechapparat normaler Bauart und seine eigene Rufnummer.
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Die Schaltungen der Vorfeldeinrichtungen schließen ein Mithören oder eine Störung durch einen am Gespräch nicht beteiligten Teilnehmer aus (Fernsprechgeheimnis).
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