Durch die Einführung des Nahdienstes musste die Verzonung anstelle von KVSt zu KVSt auf die Ebene von EVSt zu EVSt erweitert werden.
Die Verzonung für die Ermittlung der Gebühren musste genauer aufgelöst werden.
Dazu wurde bei einer Umwerter Anfrage für die Verzonung der Ursprung der jeweiligen EVSt als Kriterium benötigt. Das wurde durch ein Ursprungsrangiergestell gelöst
Das Bild zeigt das Blockschaltbild des URG in einer KVSt.
Bildquelle: Zeichnung Bayern-Online JH