Die Zählimpulse während oder am Ende eines Telefongespräches müssen vom Amt zum Teilnehmer Gebührenzähler übertragen werden. Die Übertragung soll geräuschfrei und für den Teilnehmer nicht hörbar sein.
Die Dauer eines Zählimpulses beträgt ca. 150 ms. Die damals höchste Impulsfrequenz für die Zählung war ca. 1,5 Hz. Eine Frequenz von 16 kHz zur Übertragung an den Teilnehmer hatte sich als sehr geeignet erwiesen. Diese Frequenz liegt außerhalb des Hörbereiches, und wird auch auf den Anschlussleitungen zum Teilnehmer nicht al zu stark gedämpft.
Die 16 kHz Frequenz wird in der Vermittlungsstelle durch einen Röhrengenerator erzeugt und im Takt der Gebührenimpulse (Gleichstromimpulse) über eine Gebühren Amtsweiche in die Teilnehmer Leitung eingeschleift.
In älteren Vermittlungssystem durch zwei zusätzliche Kontakte am örtlichen Gebührenzähler und in neueren Systemen durch die Amtsweiche im 1. Gruppenwähler, bzw. der Stromstoßübertragung oder des Umsteuerwählers.
Die Amtsweiche entkoppelt das vom Röhrengenerator kommenden 16 kHz Signal vom Sprechstromkreis und unterdrückt die Anschaltgeräusche. Die 16 kHz Signale werden in Richtung des gerufenen mit einem Sperrglied so stark gedämpft, so dass dessen Gebührenanzeiger nicht ansprechen kann.
Bei der rufen Sprechstelle werden die 16 kHz Zählimpulse in der Weichenschaltung des Gebührenanzeigers der Teilnehmerweiche ausgekoppelt und gleichgerichtet. Die so gewonnene Spannung wird auf den Antriebsmagnet des Gebührenanzeigers gegeben.
Die Teilnehmerweiche enthält auch ein Sperrglied, so dass die 16 kHz Impulse nicht zum Fernsprecher fliesen können. Der Gleichstrom im Antriebsmagnet des Gebührenanzeigers hat eine Stärke von 0,7 bis 5 mA, je nach Länge der Teilnehmer Anschlussleitung.