Der Tonempfänger konnte auch durch Störsignale der Gegenrichtung beeinflusst werden, indem er durch Sprachlaute oder Schaltknacke verriegelt wurde oder fälschlicherweise ansprach.
Solche Störzeichen wurden infolge der endlichen Fehlerdämpfung von der Amtsseite über die Gabel übertragen. Zur Abhilfe wurde der Tonempfänger gegen das nahe Leitungs-Ende dadurch entkoppelt, dass ein richtungsempfindlicher Übertrager eingefügt wurde, wie es im rechten Bild dargestellt ist.
Die Tonzeichen, die von der Amtsseite eintrafen, wurden um etwa 3 N gedämpft, während die von der Fernleitungsseite ankommenden Zeichen infolge der Energieteilung lediglich um circa 0,4 N gedämpft wurden. Berücksichtigt man, dass die Gabelübergangsdämpfung bei einer mittleren Nachbildungsgüte etwa 2 bis 3 N betrugen, so wurde die Sprache aus der Gegenrichtung insgesamt um den Wert von 5 bis 6 N gedämpft. Der vom CCI ursprünglich empfohlene Wert von 7 N wurde allerdings nicht erreicht.
Schließlich musste verhindert werden, dass sich die Tonsignale über die weiterführende Richtung ausbreiteten und dort zu Fehlschaltungen oder Störungen führten. Diese Forderung gewinnt Bedeutung, wenn die Stromstoßgabe absatzweise betrieben werden sollte. Besonders wichtig war sie aber beim Übergang vom innerstaatlichen in das zwischenstaatliche Netz.
Da die Steuerverfahren in der Regel verschieden sind, musste eine gegenseitige Beeinflussung vermieden werden. Als zulässige Zeitdauer, innerhalb derer Maßnahmen getroffen sein müssten, um ein Weiterlaufen der Zeichen zu unterbinden, schrieb das CCI einen Wert 35 ms vor (Splitting time). Diese Toleranz wäre an sich auch für das Einfrequenz- Tonwahlsystem der Impulstechnik ausreichend. Denn ein Störzeichen von 35 ms wurde nicht als Impuls gewertet. Trotzdem schien es erwünscht, die Störzeit noch weiter zu verkürzen.