 Im Jahr 1933 wird der Münzfernsprecher 33 als Tischapparat eingeführt. Die Teilnehmer können dadurch das Telefon gegen unbefugte Benutzung sichern.
Durch einen Schlüsselschalter kann der Inhaber des Telefons den Apparat als normalen Sprechapparat oder als Münzfernsprecher umschalten.
Bei der Stellung des Schalters als Münzer, können nur Ortsgespräche geführt werden. Dazu muss ein 10 Reichspfennigstück eingeworfen werden.
Der Anruf des Fernamtes und der Schnellamtes wird im Apparat mechanisch verhindert.
Den Münzbehälter muss der Inhaber selbst entleeren.
Das Bild zeigt den Münzfernsprecher 33 mit geöffneter Geldkassette. Der Schlüsselschalter zum Umschalten zwischen normalen Sprechapparat und Münzer befindet sich auf der rechten Seite.
|