Die Stromversorgung einer Vermittlungsstelle erfolgt immer mit Gleichstrom. Die Spannung beträgt grundsätzlich -60 Volt. In älteren Vermittlungsstellen, wie im Wiener Telefonsystem nach Dietl, gab es auch unterschiedliche Versorgungsspannungen.
Die Energie für die Ladung der Batterie erfolgt aus dem öffentlichen Starkstromnetz. Es wird mit Hilfe von Gleichrichtern oder Maschinen, der Wechselstrom aus dem Netz gleichgerichtet und zur Ladung der Batterie eingesetzt.
Alle Einrichtungen einer Vermittlungsstelle werden aus dieser Batterie versorgt. Bei einem Ausfall des öffentlichen Stromnetzes versorgt die Batterie die gesamte Anlage.
Die Stromversorgungsanlagen für einen unterbrechungsfreien Betrieb der Anlage arbeiten heute fast ausschließlich im Parallelbetrieb oder Umschaltbetrieb. Beim Parallelbetrieb sind die Vermittlungsstelle und der Gleichrichter ständig an die Batterie angeschaltet. Beim Ausfall des Gleichrichters oder der Netzversorgung übernimmt diese Amts Batterie (Zentralbatterie) unterbrechungsfrei die Stromversorgung der Vermittlungsstelle.
Beim Pufferbetrieb deckt der Gleichrichter den mittleren Strombedarf der Anlage. Die Batterie wird dabei abhängig vom Verbrauch der Anlage geladen oder entladen. Sie steht bei Netzausfall deshalb nicht immer mit ihrer vollen Ladung zur Verfügung
Im Bereitschaftsbetrieb wird die volle Leistung für den Verbrauch der Anlage aus dem Gleichrichter gedeckt, die Batterie arbeitet im Normalfall nicht mit, sie wird mit ihrem Erhaltungsladestrom gepuffert. Ihre gespeichert Energie steht bei einem Ausfall des Stromnetzes im vollen Umfang zur Verfügung.
Beim Umschaltbetrieb liefert der Gleichrichter die volle Verbraucherleistung. Die Batterie ist von der Vermittlungseinrichtung getrennt. Sie wird durch einen Zusatzgleichrichter in geladenen Zustand gehalten. Bei einem Ausfall des Netzes oder des Gleichrichters wird die Vermittlungseinrichtung umgeschaltet und aus der Batterie versorgt.
Die in der Batterie gespeichert Energie ist zeitlich begrenzt. Beim Ausfall des Netzes soll die Batteriespannung den Grenzwert von 58 Volt nicht unterschreiten.
Für einen längeren Ausfall des Stromnetzes ist in größeren Anlagen eine Netzersatzanlage (Dieselgenerator) vorhanden.
Die Grundlage für die Größe der Batterie bildet der während der Hauptverkehrstunde auftretende Spitzenstrom der Anlage unter Berücksichtigung der Wählanlage nach dem vermutlichen Ausbau in 10 Jahren.
In einer Vermittlungsstelle ohne Netzersatzanlage soll die Batterie eine Kapazität haben, dass der Spitzenstrom 5 Stunden aufrecht erhalten werden kann. Das geht aber nur wenn für den Spannungsabfall eine Ausgleichseinrichtung vorhanden ist.
Ist keine solche Ausgleichseinrichtung vorhanden, so wird die Kapazität auf für 10 Stunden mit Spitzenstrom ausgelegt.
In Vermittlungsstellen mit Netzersatzanlage genügt eine 4 Stunden Reserve.
Der tägliche Strombedarf einer Vermittlungsstelle kann nach einer Faustformel errechnet werden.
Grundlage:
Verbrauch pro Gespräch mit allen Einrichtungen ca. 0,035 Ah
6 Gespräche pro Teilnehmer und Tag
Die Grundlage gilt für Vermittlungsstellen mit Schrittschaltwählern oder EMD Wählern
I-max = Anschlusseinheiten / 40
Beispiel: sind an einer Vermittlungsstelle 800 Teilnehmer angeschlossen so beträgt der Spitzenstrom ca. 20 Ampere.
Bei einem 10 Stunden Reserve müsste die Batterie eine Kapazität von 200 Ah besitzen.