 Unter der Bezeichnung Selbstwählferndienst (SWFD) versteht man im Fernsprechnetz, das der Teilnehmer durch die Wahl der Nummer am Telefon automatisch eine Fernverbindung herstellen kann, ohne das Fräulein vom Amt einzuschalten. Die Bezeichnung ist auf die Zeit der handvermittelten oder der halbautomatischen Gesprächsvermittlung zurück zu führen. Es wird auch der Begriff Landesfernwahl dazu verwendet.
Das Bild zeigt das Schema mit dem ersten Selbstwählferndienst aus der Netzgruppe Weilheim.
Weitere Information zum SWFD im Fernwahlsystem der DBP.
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