 Für Richtfunk kommen Parabol Antennen in verschiedener Bauart zum Einsatz. Diese Antennen übertragen die Funkwellen gebündelt in eine bestimmte Richtung zum senden und empfangen.
Die gute Richtwirkung der Antennen erlaubt eine Mehrfach-Nutzung des zur Verfügung stehenden Frequenzspektrums, da das Frequenzspektrum nur in einer schmalen, räumlichen Gasse zwischen Sender und Empfänger und einer gewissen Entfernung in Senderichtung hinter dem Empfänger belegt ist. Die gleiche Frequenz kann daher auch gleich wieder auf einer Nachbarstation verwendet werden.
Bei allen üblichen Verfahren ist eine quasi-optische Sicht zwischen der Sende- und Empfangsantenne Voraussetzung. Zusätzlich zur Sichtverbindung zwischen den beiden Stationen muss noch die so genannte erste Fresnelzone frei von Hindernissen sein, damit annähernd eine Freiraumausbreitung der Funkwellen vorherrscht. Häufig werden Richtfunkantennen daher an hohen Senderstandorten aufgestellt, von denen auch für die weiter entfernte Gegenstelle eine freie Sichtverbindung herrscht.
Die Trägerfrequenzen von Richtfunkverbindungen liegen heute meist im Mikrowellenbereich zwischen 1 und 40 GHz. In diesem Bereich lässt sich für viele Anwendungen ein guter Kompromiss aus genügend breitem Frequenzspektrum, ausreichender Richtwirkung der Antennen bei genügender Antennengröße und Ausbreitungseigenschaften der Wellen erreichen.
Die Erdkrümmung, die Geländeform und die Flächennutzung wie Industrie und Wälder sind wichtige Aspekte bei der Planung von Richtfunkstrecken. Eine Sonderform des Richtfunks, bei der keine direkte Sichtverbindung zwischen Sender und Empfänger besteht, ist der Überhorizont-Richtfunk, der aber nur in Sonderfällen verwendet wird, wenn es keine Möglichkeit einer Sichtverbindung gibt.
Sollen mit der Richtfunktechnik zwei Endpunkte verbunden werden, zwischen denen keine direkte Sichtverbindung besteht, kommen entweder (Richtfunk-)Spiegel zum Einsatz, mit denen die Funkwellen entsprechend umgelenkt werden.
|