 Unter der Phantomschaltung versteht man in der Telefontechnik ein Verfahren zur Erhöhung der Anzahl von Sprechkanälen in Fernkabeln ohne dazu zusätzliche Adern zu verlegen.
Hierzu werden die Sprechströme der Phantomkreise zusätzlich in den Doppeladern, den so genannten Stämmen, übertragen. Die Trennung der Sprechkreise erfolgt durch den Einsatz von hochwertigen Fernleitungübertragern an den beiden Enden der Kabelstrecke.
Es wird je ein Phantomkreis (genannt Vierer) aus zwei Stämmen (= zwei Doppeladern) gewonnen, aus vier Stämmen wird dann ein Achter erzeugt.
Wegen des geringen Gewinns an weiteren Fernsprechwegen (ein Achter schafft nur einen weiteren möglichen Kanal) werden für Sprechkanäle nur Stamm und Vierer verwendet. Hinzu kommt, dass ein vollkommen symmetrischer Aufbau bei mehreren Stämmen immer schwieriger wird.
Die Phantomschaltung wurde meist zwischen zwei Vermittlungsstellen des Telefonnetzes angewandt um mehr Gespräche auf der gleichen Leitung zu schalten zu können.
Heutzutage wird das Verfahren nicht mehr verwendet. Es ist durch das Trägerfrequenz-Verfahren abgelöst worden.
Funktion:
Durch die Einspeisung der Phantomsprechströme in die Sekundär Mittelanzapfungen in den Leitungsübertragern wird erreicht, dass sich die magnetischen Wirkungen aufheben und die Phantomströme auf den Primärseiten der Stämme keine Spannung induzieren. Eine hohe Symmetrie der Anordnung ist vorausgesetzt, kommt es zu keiner gegenseitigen Beeinflussung der Sprechkanäle.
Somit können beim Achter mit nur vier Leitungspaaren sieben Sprechkanäle übertragen werden, wobei die Symmetrie und die Potentialtrennung voneinander und vom Erdpotential erhalten bleiben.
Die Übertragerwicklungen haben einen Wickelsinn, so dass:
die Kanäle 1, 3, 5 und 7 symmetrisch über die beiden Leitungen der vier Stämme übertragen werden
und die Kanäle 2 und 6 symmetrisch über je beide Leitungen von Stamm 1 und 2 bzw. 3 und 4 übertragen werden, der Kanal 4 symmetrisch über je alle vier Leitungen von Stamm 1, 2 und 3, 4 übertragen
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