Beschreibung des Münzfernsprechers für halbselbsttätigen Fernverkehr
Die Münzfernsprecher für den halbselbsttätigen müssen eine Prüfung der eingeworfenen Münzen durchführen. Ebenso muss die Kassierung durch das Fernamt überwacht werden können.
Daraus ergibt sich eine interessante Betriebsart durch Klangzeichen:
Das Fräulein vom Amt (Fernamt) wird durch die Wahl einer Nummer (Kennzahl vom Fernamt) mit dem Nummerschalter (Wählscheibe) angerufen. Im Fernamt wird am dem Arbeitsplatz der Münzfernsprecher durch ein besonderes Zeichen, wie z. B. Flackern der Anruflampe angezeigt. Das Fernamt kann dadurch einen gewöhnlichen Teilnehmer und einen Münzfernsprecher unterscheiden. Der Teilnehmer meldet sein Ferngespräch beim Fernamt an. Es wird wie üblich ein Gesprächszettel mit allen Angaben ausgefüllt. Die Verbindung wird wenn es möglich ist, sofort hergestellt. Bei einem normalen Teilnehmer nach dem Gespräch der Gesprächszettel an die Rechnungsstelle weitergeleitet und der Teilnehmer erhält die Gebühr für das Ferngespräch auf seiner nächsten Telefonrechnung. Die Gesprächzettel sind dabei der Einzellgebührennachweis für Ferngespräche.
Beim Münzfernsprecher fordert das Fernamt den Teilnehmer auf, die entsprechende Gebühr für das Ferngespräch am Münzfernsprecher einzuzahlen. Es können 4 verschiedenen Arten von Münzen eingeworfen werden, 5- 10- 50-Pf oder 1 DM Stücke.
Durch den Einwurf entsteht ein Klangzeichen, das vom Fernamt überwacht wird.
Zum Beispiel: der Einwurf eines 5-Pf Stückes erzeugt einen tiefen Ton, das 10-PF Stück erzeugt zwei tiefe Töne, ein 50-PF Stück erzeugt einen hohen Ton und das 1-DM Stück erzeugt zwei hohe Töne. Der Gesamtbetrag der eingeworfenen Münzen läst sich durch die Tonfolgen vom Fernamt leicht überwachen.
Das Bild zeigt das Mikrofon im innern des Münzers zur Übertragung der Klangzeichen.
Die Prüfung der Münzen auf ihren wirklichen Wert wird durch den Münzprüfer gemacht. Es wird der Durchmesser, die Dicke und das Material überprüft. Er nach der Überprüfung werden einwandfrei Münzen alt gute angenommen und erzeugen das Klangzeichen. Münzen die diese Prüfung nicht bestehen werden ohne Klangzeichen sofort zurückgeben.