Der Ablauf war folgender:
Der Teilnehmer musste zuerst aus einer Tafel die nötige Kennzahl für den gewünschten Ort und die erforderliche Gebühr für ein Gespräch von einer Dauer von 3 Minuten ablesen.
Der erforderliche Geldbetrag konnte in 10-, 50-Pf- oder 1-DM-Stücken eingeworfen werden. Bei den Münzfernsprechern hatte man auf die 5-Pf-Stticken verzichtet, weil die Gebühren an einem Münzer für Orts- und Ferngespräche immer in Einheiten zu je 10-Pf verrechnet worden sind.
Der Münzfernsprecher gibt wie halbselbsttätigen Verkehr, die Klangzeichen je nach dem eingeworfenen Geldstück zum Amt, aber neben diesen auch besondere Stromzeichen, aus denen der Wert der eingeworfenen Münzen ermittelt werden konnte. Die Stromzeichen wurden in der Überwachungseinrichtung in der Vermittlungsstelle aufgenommen und gespeichert. Die Klangzeichen werden nur für ein Ferngespräch über das Fernamt benötigt.
Das rechtes Bild zeigt im oberen Teil die Überwachungseinrichtung und im unteren Teil den Münzzonenprüfer für den Selbswählfernverkehr.
Der Teilnehmer konnte ab diesem Zeitpunkt Ortsnetzkennzahl und dann die Teilnehmernummer wählen. Aus der Kennzahl wird von dem Münzzonenprüfer, der sich in der Vermittlungsstelle angeschaltet hatte, wie beim Zeitzonenzähler die Gebührenzone ermittelt, es folgt die Prüfung ob der eingeworfene Geldbetrag für eine 3-Minuten für diese Verbindung ausreichend war.
War der Betrag ausreichend, oder ein kleines bisschen höher, so wurde die Verbindung durchgeschaltet und der Münzzonenprüfer schaltete sich von der Verbindung ab.
Kamm das gewünschte Telefongespräch zustand, so wurde der gesamte Geldbetrag vom Münzfernsprecher kassiert und die Verbindung nach 3 Minuten automatisch getrennt.
Der eingeworfene Betrag durfte auch nicht viel höher als die erforderliche Gebühr sein. Der Münzfernsprecher konnte nur alles kassieren oder alles wieder zurückgeben.
Eine teilweise Kassierung oder ein Geldwechsel war nicht vorgesehen. War der eingeworfene Betrag des Geldes zu wenig oder ist er viel größer, so kam das Gespräch nicht zustande, der Teilnehmer erhielt das Besetztzeichen.
Für Weitferngespräche die nicht im Selbstwählferndienst hergestellt werden konnten, arbeitete der Münzer halbselbstständig mit dem Fernamt mit Zahlknopf, wozu dann auch die Klangzeichen erforderlich waren.
Es war nur eine Öffnung für den Geldeinwurf vorhanden. Es konnten alle drei Münzsorten eingeworfen werden. Die Prüfung der Münzen und die Aussortierung in die drei Kanäle fand im inneren Münzfernsprecher automatisch statt.
Während den Nachstunden waren die Gebühren günstiger. Diese Umrechnung der Gebühren wurde durch die zentralisierten Überwachungs- und Münzzonenprüfeinrichtung in der Vermittlungsstelle durchgeführt. Im halbselbsttätigen Betrieb des Münzfernsprechers sorgte das Fernamt für die richtige Abrechnung der Gebühren.
Die aufgestellten Münzfernsprecher, auch diese für den halb- und vollselbsttätigen Fernverkehr waren bei einer zweckmäßigen Aufstellung sehr wirtschaftlich. Die privaten Teilnehmer hatten zum größten Teil noch keinen eigenen Fernsprecher und es war deshalb dafür auch ein großes Bedürfnis vorhanden.