Die Ortsvermittlungsstellen sind immer an eine Knotenvermittlungsstelle (KVSt) angeschlossen. Die Kontenvermittlungsstellen sind selbst ist über Querrverbindungen oft an andere Knotenvermittlungsstellen angeschlossen. Jede Knotenvermittlungsstelle ist an die nächste höhere Hauptvermiitlungsstelle angeschlossen.
Abkürzungen:
- KVSt = Knotenvermittlungsstelle
- KVStW = Knotenvermittlungsstelle für Wählbetrieb
Mit der Einführung des Selbstwählferndienstes (SWFD) kamen zu den Teilnehmer-Rufnummern die Ortsnetzkennzahlen (Vorwahlen) hinzu.
Bestimmte Zifferngruppen einer Rufnummer mit Vorwahl wurden hierbei von speziellen Hierarchie-Ebenen an Vermittlungsstellen verarbeitet.
Es existierten die folgende Vermittlungsstellentypen in Deutschland:
- Zentralvermittlungsstelle (ZVSt) (erste Ziffer der Vorwahl)
- Hauptvermittlungsstelle (HVSt) (zweite Ziffer der Vorwahl)
- Knotenvermittlungsstelle (KVSt) (dritte Ziffer[n] der Vorwahl)
- Ortsvermittlungsstelle (OVSt)
auch Endvermittlungsstelle (EVSt) Teilnehmervermittlungsstelle (TVSt) oder (Wähl-)Amt genannt
- Auslandsvermittlungsstelle (AVSt)
Das rechte Bild zeigt einen Ausschnitt aus dem Gestell mit dem ZIG
Bildquelle: Fernmeldemuseum Aachen Foto: JH
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