Die Ortsvermittlungsstellen sind immer an eine Knotenvermittlungsstelle (KVSt) angeschlossen. Die Kontenvermittlungsstellen selbst sind über Querrverbindung oft an andere Knotenvermittlungsstellen angeschlossen. Jede Knotenvermittlungsstelle ist an die nächste höhere Hauptvermiitlungsstelle (HVSt) angeschlossen.
Es gibt aus der Anfangszeit auch noch folgende Abkürzung: HVStW = Hauptvermittlungsstelle mit Wählbetrieb
Mit der Einführung des Selbstwählferndienstes (SWFD) kamen zu den Teilnehmer-Rufnummern die Ortsnetzkennzahlen (Vorwahlen) hinzu.
Bestimmte Zifferngruppen einer Rufnummer mit Vorwahl wurden hierbei von speziellen Hierarchie-Ebenen an Vermittlungsstellen verarbeitet. Es existierten die folgende Vermittlungsstellentypen in Deutschland:
- Zentralvermittlungsstelle (ZVSt) (erste Ziffer der Vorwahl)
- Hauptvermittlungsstelle (HVSt) (zweite Ziffer der Vorwahl)
- Knotenvermittlungsstelle (KVSt) (dritte Ziffer[n] der Vorwahl)
- Ortsvermittlungsstelle (OVSt)
auch Endvermittlungsstelle (EVSt) Teilnehmervermittlungsstelle (TVSt) oder (Wähl-)Amt genannt
- Auslandsvermittlungsstelle (AVSt)
Das Bild zeigt einen Teil der Umwerteranlage in einer HVSt für Demonstrationszwecke. Bildquelle: Museum für Kommunikation Frankfurt Foto: JH
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