 Ob die zusammengefassten Anschlüsse gleichzeitig telefonieren und mit einander Verbindungen herstellen konnten, hing von der Art der Anschlusstechnik ab. Bei Zweieranschlüssen mit Relaistechnik konnten die Teilnehmer nur abwechselnd sprechen und sich gegenseitig nicht anrufen.
Bei Zweieranschlüssen in früherer Trägerfrequenztechnik, wie sie hauptsächlich in Wien gebräuchlich waren, konnten beide Anschlüsse unabhängig von einander auch gleichzeitig genutzt werden und sich auch gegenseitig erreichen.
Bei Wählsternanschlüssen, bei denen sich in Deutschland bis zu 20 und mehr Teilnehmer und sich bis zu 8 Leitungen zur Vermittlungsstelle teilten, und deren Wählsternschalter anfangs mit Drehwählern, später elektronisch arbeiteten, konnten so viele Teilnehmer gleichzeitig telefonieren, wie Leitungen vom Wählsternschalter zur Wählsternübertragung in der Vermittlungsstelle vorhanden waren. Diese Teilnehmer konnten sich auch gegenseitig anrufen, es wurden dann zwei Leitungen zur Vermittlungsstelle belegt.
Die Identifizierung des Fernsprechanschlusses erfolgte in den Gemeinschaftsumschaltern oder Wählsternschaltern anfangs mithilfe elektrischer Impulse zwischen Umschalter und Vermittlungsstelle. In der elektronischen Ausführungen durch Datenaustausch zwischen Wählsternschalter und Wählsternübertragung.
Im öffentlichen Nachrichtennetz der BRD werden Gemeinschaftsanschlüsse nicht mehr verwendet. Bei der Deutschen Post der DDR war eine technische Variante im Einsatz, der sog. Zeitgemeinschaftsanschluss. In Österreich wurden sogenannte "Vierteltelefone", bis zum Ausbau der Telekommunikationsnetze Anfang der 1980er, bei circa 40% der Telefonanschlüsse von jeweils vier Teilnehmern benutzt.
Es gibt eine Variante, die noch heute eingesetzt wird. Dabei sind Telefonate über beide Anschlüsse gleichzeitig möglich. Dafür wird ein PCM2TA3 verwendet.
Bildquelle: Foto JH, Sammlung "Wählamt Kleinbaumgarten"
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