Das Bild zeigt einen Ausschnitt aus einem Gestellrahmen mit Gebührenzählern.
Im System 50 wurden für den Gebührenzähler folgende Anforderungen gestellt:
- Der Anker muss bei einem Strom von 38 mA noch in Ruhelage verbleiben und bei 46 mA vollkommen angezogen sein
- Bei einer Erregung mit einer Zeitdauer von 250 ms mit 115 bis 125 mA und einem Restrom von 16 mA muss der Anker wieder sicher abfallen
- Bei einer anschließenden Erregung mit 38 mA, dem Fehlstromprüfwert, darf er seine Ruhelage nicht verlassen.
Der Höchstwert des Fehlstromes und der Mindestwert des Ansprechstromes unterscheiden sich nur um 8 mA. Das zeigt die Schärfe der Prüfbedingungen für einen Gebührenzähler.
Während für die Einfachzählung im Ortsverkehr keine besonderen zeitlichen Anforderungen bestehen, müssen beim Einsatz in Schaltungen mit Mehrfachzählung an die Schaltzeiten bestimmte Anforderungen gestellt werden.
Bei einer Mindestdauer des Zählstromstosses von 50 ms und einer Mindestpause von 100 ms ergibt sich eine Zählgeschwindigkeit von 6,6 Schritten pro Sekunden. Unter diesen Bedingungen müssen die Zähler noch einwandfrei laufen.
Für die Forderung der Lebensdauer eines Gebührenzählers werden mindestens vier Millionen Fortschaltungen gefordert, ohne dass dabei Abnutzungserscheinungen auftreten.