 Im Telefonsystem 50 gibt es die Schaltaufgabe Fernsperrung. Das heißt, bei einem Ortsgespräch kann sich das Fernamt auf die Verbindung aufschalten und dem Teilnehmer mitteilen das ein wichtiges Ferngespräch ansteht.
Durch den in dieser Zeit immer stärker ausgebauten Selbstwahlfernverkehr kann es sein das der Teilnehmer schon ein Ferngespräch führt. In diesem Fall greif die Fernsperrung ein. Das Fernamt kann sich, wenn der Teilnehmer schon ein Ferngespräch führt nicht mehr aufschalten.
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