 Das Fernmeldetechnische Zentralamt (FTZ) war eine zentrale Behörde der Bundespostverwaltung.
Es wurde am 14. März 1949 gegründet und hatte seinen Sitz in Darmstadt. Teilaufgaben übernahm ab 1991 das Zentralamt zur Zulassungen im Fernmeldewesen (ZZF) in Saarbrücken, das am 10. März 1992 in Bundesamt für Zulassungen in der Telekommunikation (BZT) umbenannt wurde.
Das Amt war für die Zulassung aller Telekommunikationsgeräte in der Bundesrepublik zuständig. Fernmeldegeräte durften nur nach eingehender technischer Prüfung durch das Amt am Fernmeldenetz der Deutschen Bundespost betrieben werden; auch Funkgeräte wurden überprüft. Hierbei wurden sowohl die Funktion als auch Betriebssicherheit eingehend getestet. Nach bestandener Prüfung wurde das Gerät für den Betrieb zugelassen und die so genannte FTZ-Nummer vergeben. Die (relativ hohen) Kosten für die Prüfung hatten die Gerätehersteller zu tragen.
Oberstes Ziel war es, Netzstörungen durch nicht-konforme Geräte zu verhindern.
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