Die Vermittlung von Telefongesprächen in andere Ortsnetze (Ferndienst) wird noch lange Zeit auf der Basis von Handvermittlungen über das Fernamt abgewickelt.
Es gab damals noch viele ungelöste technische Probleme im Fernverkehr. Wirtschaftliche Gründe behinderten den Ausbau des vollautomatischen Selbstwählsystems auf den Fernebenen. Die technischen Einrichtungen in den Vermittlungsstellen und der Unterhalt von Fernleitungen sind kostenaufwendig. Aus diesem Grund wurden so wenige Fernleitungen wie nötig gebaut. Diese Fernleitung versuchte man dann optimal zu auszunutzen.
Der Vorteil der Handvermittlung ist, man konnte, wenn keine direkte Leitung frei war, auch über alternative Umwege eine Leitung durchschalten. Der Kunde musste seine Ferngespräch anmelden und bei hohen Verkehrsaufkommen dann einfach länger warten. Dadurch konnte auf den teueren Fernleitungen immer ein Gespräch nach dem anderen übertragen werden.
Der Kunde wurde nach der Anmeldung seines Ferngespräches vom Fernamt zurückgerufen, sobald seine Verbindung hergestellt worden ist. Noch im Jahr 1942 plädiert die Reichspost für diese Vorgehensweise.
Die Wartezeiten in einem Fernamt: ein Beispiel aus dem Jahr 1916 über 2 Tage Laufzeit
- Nahe Zielorte circa 28 Minuten Wartezeit
- Ferne Zielorte circa 48 Minuten Wartezeit
- 21 zurückgezogenen Gespräche im Nahbereich von 217 nach einer mittlerer Wartezeit von 42 Minuten
- 3 zurückgezogenen Gespräche in ferne Zielorte von 27 nach einer mittleren Wartezeit von 75 Minuten
Für Ballungsräume wie das Ruhrgebiet, wurde deshalb 1922 auf der Basis der Handvermittlung der Schnelldienst eingerichtet. Er ermöglichte eine sofortige Verbindung ohne Anmeldung. Die Orte des Schnelldienstes wurden durch ein Maschennetz miteinander verbunden.
Die steigenden Nachfrage im Telefondienst und die Wartenzeiten waren ein wichtiger Grund, das automatische System weiterzuentwickeln.