Das erste eingeführte war ein vollselbsttätiges Erdsystem mit Steuerschaltern bei allen Nummernempfängern
(I. GW, II. GW, III. GW und LW).
Es bestand aus den damaligen neu eingeführten Vorwählern in den Teilnehmerschaltungen. Der Hebdrehwähler nach Strowger Bauart wurde übernommenen, aber mehrfach verbessert. Es wurde neue Steuerschalter mit Relaissätzen entwickelt. Die Relaissätze waren steckbar ausgeführt und mit neuen Schneidanker- und Achsenrelais bestückt.
Die neuen Schaltungen hatten eine zentrale Mikrofonspeisung (ZB Betrieb) mit kleinem Speisestrom über eine hochohmige Speisebrücke, die während des Gespräches für beide Teilnehmer in dem LW angeordnet waren. Die Prüfung auf freie Wähler wurde über die c-Leitungen mittels Strom durchgeführt. Der Verbindungsaufbau war Wartezeitlos bei sofortiger Wahlbereitschaft, und nach der Wahl der letzten Nummer wurde vom LW sofort und ohne Verzögerung der erste Ruf gesendet.
Durch Gesprächszählung erfolgte am Schluss einer erfolgreichen und gebührenpflichtigen Verbindung. Selbsttätige Auswahl einer freier Amtsleitungen bei Mehrfachanschlüssen mit Nachwählern. Das Teilnehmerbesetzeichen wurde vom LW aus gegeben.
Durch die hochohmige Speisebrücke und die eingeführte hohe Spannung von 60 Volt, war der Speisestrom und damit die Stromstoßübertragung auch an langen Teilnehmerleitungen mit einem höheren Widerstand als bei einer niederohmigen Brücke bei Verwendung der 24 Volt Spannung möglich. Zu dieser Zeit war im ZB Betrieb noch die 24 Volt Spannung üblich.
Die Speisebrücke bestand aus zwei hochohmigen Relais (ca. 500 Ohm) A und B und einem niederohmigen Differentialrelais X mit zwei Wicklungen in der A und B Leitung. Dieses Relais wurde nur durch das Anlegen von Erde an der Teilnehmerleitung erregt. Die Erde wurde durch das Aufziehen des Nummernschalters am Teilnehmergerät angelegt.
Beim Ablauf des Nummernschalters wurde die a-Leitung taktmäßig unterbrochen und damit wurde die gewählte Nummer an das Relais A übertragen, während die Verbindung durch das X-Relais über einen den Stromkreis, Teilnehmer b-Leitung und Erde, aufrechterhalten wurde. Die Stromstoßübertragung und die Auslösung der Verbindung war dadurch vollkommen unabhängig von der Geschwindigkeit und dem gleichmäßigen oder ungleichmäßigen Ablauf des Nummernschalters.
Die Kopplung zwischen Nummernschalter am Teilnehmergerät und Nummernempfänger im Amt war damit fest und die Nummernübertragung zwangsläufig, was ein großer Vorteil des Erdsystems ist. Da zur zwangsläufigen Übertragung der Schaltvorgänge an dem Teilnehmergerät eine Speisebrücke, bestehend aus A und X-Relais, genügte, wenn eine Trennung von Ortsverbindungen durch das Fernamt über die Sprechleitungen nicht verlangt wurde, so wurde später diese Brücke in besonderen Fällen eingeführt.
Das Bild rechts oben zeigt zwei verschiedene Schaltungen der Speisebrücken mit A-, B- und X-Relais sowie mit A- und X-Relais. Beide erfüllen für die zwangsläufige Stromstoßübertragung denselben Zweck. Die Betriebsspannung war 60 Volt, der Batterieabzweig zur Aufrechterhaltung der Verbindung bei der Stromstoßübertragung war 24 Volt.
Jeder Nummernempfänger (I. GW, II-III GW und LW) im Amt hatte einen eigenen leicht auswechselbaren Relaissatz mit Steuerschalter mit Auslösemagneten und darin eine eigene Speisebrücke, die bei den GW nach Einstellung des Wählers durch den Steuerschalter ausgeschaltet und die Leitung zum nächsten Nummernempfänger durchgeschaltet wurde. Vom LW erfolgte dann die Speisung beider Teilnehmer während des Gesprächs.
Die Prüfung der Wähler auf freie Leitungen oder Wähler der nächsten Stufe wurde mit Strom auf Batteriespannung über bestimmte Wähler-Steuerschalter- und Relais Kontakte eingeführt. Dadurch wurde nicht nur die Leitung oder der Wähler auf Freisein geprüft, sondern auch, ob er und sein Steuerschalter sich in der Ruhelage befanden und ob die Sicherung und die Leitung selbst in Ordnung waren.
Bei einer Prüfung auf stromlose Leitung, wie sie in fremden Systemen ausgeführt wurde, sind diese Vorteile nicht enthalten. Nach dem Prüfen auf freien Teilnehmer erfolgte sofort ein erster Ruf, eine sehr wichtige Maßnahme, um bei Nebenstellenanlagen Doppelbelegung einer Amtsleitung von beiden Seiten zu vermeiden und allgemein die Belegungsdauer zu verkürzen.
Die Zählung erfolgte am Schluss einer erfolgreichen Verbindung und wurde über die c-Leitung auf- den Gesprächszähler am VW übertragen. Freie Leitungen zu großen Nebenstellenanlagen wurden selbsttätig nach der Nummernübertragung durch Nachwahl mit besonderen Nachwählern ausgesucht.
Der Fernverkehr wurde über Vorschaltschränke mit Doppelunterbrechungsklinken geleitet.
Der Verbindungsaufbau vollzog sich folgendermaßen:
Beim Abnehmen des Sprechhörers suchte der I. VW innerhalb einer halben Sekunde einen freien I. GW aus. Dieser wurde durch die erste gewählte Zahl in die betreffende Richtung gehoben und suchte selbsttätig nach Ablauf des Nummernschalters einen freien II. GW. Dieser wurde durch die nächste gewählte Zahl in die entsprechende Richtung gehoben und suchte dann ebenfalls nach Ablauf des Nummernschalters einen freien Nummernempfänger der nächsten Stufe aus, und so fort, bis der LW erreicht wurde, der durch die Nummernwahl sowohl gehoben als auch gedreht wurde.
Nach Ablauf des Nummernschalters nach der letzten Wahl wurde bei freier Teilnehmerleitung sofort gerufen, was der Teilnehmer durch ein Summerzeichen hörte, oder bei besetzter Leitung erhielt er vom LW ein Besetztzeichen. Der Ruf wurde bei freier Leitung alle 10 s wiederholt. Meldete sich der Gerufene, so hörte das Rufen auf, und das Gespräch konnte stattfinden. Beim Einhängen des Sprechhörers nach Gesprächschluss löste die Verbindung, die bei gebührenpflichtigen Verbindungen zunächst gezählt worden war, sofort aus. Die Auslösung erfolgte in allen Fällen beim Einhängen des Sprechhörers auch bei unvollständigen Verbindungen.
Eines der wichtigsten Mittel, einen guten Betrieb der Wähleranlagen zu ermöglichen, ist eine klare und gut entwickelte Zeichengabe. Man unterscheidet dabei Hörzeichen in den Sprechleitungen beim Verbindungsaufbau für die Teilnehmer und optische und akustische Störungs- und Überwachungszeichen in den Wähler Ämtern für das Personal.
Die Hörzeichen für die Teilnehmer waren zunächst das Besetzt- und Rufzeichen, später kam das Wählzeichen hinzu. Das Besetztzeichen gibt an, dass der verlangte Teilnehmer oder aber auch Verbindungsglieder besetzt sind. Das Rufzeichen gibt an, dass der Teilnehmer frei war und angerufen wird.
Das später hinzugekommene Wählzeichen, das bei VW nicht unbedingt erforderlich ist, weil wartezeitlos der erste Nummernempfänger beim Abnehmen des Sprechhörers erreicht wird, aber wünschenswert erscheint, damit in handbedienten Nebenstellenanlagen die Nebenstelle weiß, wann die Hauptstelle die Verbindung mit dem Amte hergestellt hat, gibt an, dass mir der Nummernwahl begonnen werden kann.
Die Hörzeichen unterschieden sich durch den Rhythmus und durch die Tonhöhe. Das Besetztzeichen bestand entweder aus einem dauernden kurz unterbrochenen tiefen Ton oder aus einem Dauerton von 150 Hertz. Das Rufzeichen bestand aus einem hohen Ton von 450 Hertz während des Rufens, das alle 10 s 1 s lang wiederholt wurde.
Das spätere Wählzeichen bestand aus einem Ton kurz-lang entsprechend dem Morse A Zeichen mit einer Tonhöhe von 450 Hertz. Da sich im Laufe der Zeit herausstellte, dass die Teilnehmer die Hörzeichen nicht durch die Tonhöhe, sondern nur durch den Rhythmus unterscheiden, wurde in den 30er Jahren, besonders auch unter dem Einfluss der Tonwahl durch das CCIF empfohlen, auf nur einer Tonhöhe von 450 Hertz umzustellen.
Ebenso musste auch der Rhythmus der Tonwahl angepasst werden, denn es darf kein Dauerton verwendet werden, und Unterbrechungen müssen mindestens 400 ms lang sein, wie später noch behandelt wird.
In der Schrittwählertechnik wurde von Anfang an der Grundsatz aufgestellt: Alle Fehler sollen möglichst gefunden und beseitigt werden, bevor sie von den Teilnehmern bemerkt und gemeldet worden sind.
Demzufolge wurden weitgehend Überwachungszeichen vorgesehen, die Unregelmäßigkeiten sofort optisch und akustisch dem Amtspersonal anzeigten. Optisch wurden angezeigt gestörte Sicherungen, Dauerstrom und Dauerbelegungen, Besetztsein von Verbindungsrichtungen, fehlender Rufstrom usw.
Akustisch war ein großer Alarm für wichtige Stromkreise vorhanden, die sofort in Ordnungen zu bringen waren und ein kleiner Alarm für weniger wichtige Stromkreise. Dazu kam ein gut ausgearbeitetes Sicherungssystem und eine selbsttätige Sperrung von Wählern bei gewissen Unregelmäßigkeiten.
Dieses Zeichensystem hat sich sehr bewährt und eine grundsätzliche Bedeutung erlangt, so dass alle nachfolgenden Wählersysteme damit versehen wurden.
Dieses Erdsystem wurde in München in den Ämtern Schwabing und Haidhausen in den Jahren 1909 und 1910 mit bestem Erfolg eingeführt.