Im Jahr 1980 wurde bei Ortsverbindungen der 8 Minuten Zeittakt eingeführt. Vorher wurde ein Ortsgespräch, egal wie lange es gedauert hat, mit einer Einheit abgerechnet. Der sogenannte Ortsbereich wurde auf den Nahbereich ausgedehnt.
Die Dauerbelegung einer Telefonleitung für 23 Pfennig ist nicht kostengerecht, sagte der damalige Bundespostminister.
Er wusste aber auch, dass durch die Neugliederung der Kommunen in den siebziger Jahre weitere Ungerechtigkeiten aufgetreten sind. Die kleinen Gemeinden wurden zusammengelegt. Die zuständige Behörde in der Gemeinde war jetzt auf einmal ein paar Kilometer weiter und der Anruf dorthin war jetzt ein teures Ferngespräch.
Die Grenzen für die Ortsgespräche wurden neu gezogen. Als staatliche Behörde wurde dafür eine neuer Begriff geschaffen: ND-OZZ oder auch "Nahdienst-Ortszeitzählung". Im Nahdienst wurden nun die Orte zusammengefasst, die in einem Radius von 20 Kilometern lagen.
Benachteiligte Bereiche, wie zum Beispiel die "Zonenrandgebiete" an den Grenzen, wurde der Radius auf 30 Kilometern ausgedehnt und es gab noch zusätzlich 50 Gratis-Einheiten pro Kunde. In Berlin durfte man weiter für eine Einheit ohne den 8-Minuten-Takt telefonieren.