Wie beim dem Wählsystem 50, sind auch im Wählsystem 55 von der DBP Ausführungen für den Amtsaufbau in kleinen Ortsnetzen geschaffen worden. Während das Endamt 56 nur für einen Ausbau bis zu 90 Anschlusseinheiten vorgesehen ist, so kann das Endamt 57 auf maximal 800 Anschlusseinheiten ausgebaut werden.
Es wurden die für das Wählsystem 55 verwendeten Bauteile, insbesondere der EMD-Wähler, verwendet. Die Schaltungen weichen bis auf den Anrufsucher nur geringfügig ab.
Die größten Unterschiede liegen im Amtsaufbau. Durch den Einsatz von kombinierten Gestellrahmen werden die Kosten für die Vermittlungsstelle günstiger. Da in den ländlichen Gegenden meisten auch keine genügend hohen Räume mit 2365 mm vorhanden sind, begnügt sich das Endamt 57 mit einer Höhe der Gestellrahmen von 1865 mm. Es genügen dann schon Raumhöhen von 2,5 m.