Bei einer Fernsprech-Verbindung zwischen zwei Teilnehmern müssen die Signale mit ausreichender Lautstärke beim Empfänger wieder ankommen.
Deshalb darf die Dämpfung für die gesamte Übertragungsstrecke bestimmte Höchstwerte nicht überschreiten.
Dieser Höchstwert gilt sowohl für Orts- und nationale Ferngespräche, und auch für internationale Ferngespräche.
Deshalb hat CCITT (heute ITU-T) Planungsvorgaben für die Dämpfungen in den jeweiligen nationalen Netzen durch internationale Empfehlungen gegeben.
Zwischen zwei Hauptanschlüssen darf die Dämpfung den Wert von 31 dB nicht überschreiten. (ITU-T-Empfehlung G.121).
Bei den Teilnehmeranschlußleitungen unterscheidet man zwischen der Sendebezugsdämpfung (SBD) und der Empfangsbezugsdämpfung (EBD), in denen die Endgeräte (Telefone) mit eingeschlossen sind.