
Die Zeichnung zeigt den Dämpfungsplan, wie er für die Landesfernwahl der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1955 festgelegt wurde. Siehe dazu auch den Dämpfungsplan 80.
Es ist auch zu erkennen, dass die Gesamtbezugsdämpfung maximal 3,65 Np betragen durfte und damit den empfohlenen Wert von der CCITT von 4,6 Np um 0,95 Np unterschreitete.
Die Bezugsdämpfung für einer Vierdrahtleitung von der abgehenden KVST über die gesamte Fernebenen zur ankommenden KVST beträgt 0 Np mit einer Abweichung von +/- 0,5 Np.
- Die Sendebezugsdämpfung beträgt 1,25 Np
- Die Empfangsbezugsdämpfung beträgt 0,2 Np.
Diese guten Werte konnten durch den Einsatz von hochwertigen Sprech- und Hörkapseln in den Fernsprechern erreicht worden. Es wurden dazu auch verschiedene Sprech- und Hörkapseln beim Teilnehmer eingesetzt, je nach der Länge seiner Anschlussleitung.
Im deutschen Fernwahlnetz wurden aus diesem Grund alle Gespräche mir einer sehr guten Lautstärke übertragen. Die Verständigung war auch noch ausgezeichnet wenn sich an den beiden Enden der Verbindung noch zusätzlich eine Nebenstellenanlage befand, für die jeweils eine Sende- und Empfangsdämpfung von zusätzlich 0,3 Np angenommen worden sind.
Das Bild zeigt ebenfalls, dass in der gesamten Fernverbindung im Endausbau nur mehr 2 Gabelschaltungen enthalten sind. Diese befinden sich jeweils der KVST am Anfang und Ende der Fernleitungen. Hier wird auch gezeigt, dass die Fernleitungen zwischen den KVST Vermittlungen im Endausbau immer als Vierdrahtleitung durchgeschaltet wurden.
An dieser Stelle der Hinweis, dass die bisher bekannten Hebdrehwähler mit den 3 Schaltarmen aus der Ortsvermittlungstechnik die geforderten Ansprüchen für die Fernwahl nicht erreicht werden konnten.
Für eine 4-Draht Durchschaltung war die Anzahl der Schaltarme zu gering. Eine Erhöhung der Schaltarme konnte mit dem Stossklinkenantrieb nicht so einfach erreicht werden. Es gab auch Versuche mit 2 Hebdrehwählern mit einer Art parallel Schaltung zu arbeiten.
Für die Fernwahl mussten an den Wählern weitere Schaltarme für Prüf- und Steuerzwecke vorhanden sein. Zum anderen hatten damalig Hebdrehwähler durch ihre Bauart eine starke Vibration verursacht. Diese führten in den benachbarten Wählern zu den bekannten Wählergeräuschen.
Im Ortverkehr ist die Dämpfung geringer, damit ist auch die Lautstärke einer Verbindung höher. Im Ortsverkehr störten Wählergeräusche deshalb nicht so sehr. Durch die höhere Dämpfung im Fernverkehr waren diese Wählergeräusche deshalb wesentlich störender als im Ortsverkehr und hätten die Sprechverständlichkeit sehr eingeschränkt.
Diese Wählergeräusche mussten sie im Fernverkehr unbedingt vermieden werden. Ein neuer Wähler, der dese Anforderung erfüllte, musste geschaffen werden.
Der EMD Wähler mit seinen 8 Schaltarmen genügte den Anforderungen.
Für die Umrechnung der Neper Werte in die heutige dB Skala müssen die Werte mit circa 8,5 multipliziert werden.
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