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    Bundesministerium für Post und Telekommunikation
    Flagge Deutsche Post

    Das Bundesministerium für Post und Telekommunikation (BMPT) wurde im Jahr 1949 unter der Bezeichnung Bundesministerium für Angelegenheiten des Fernmeldewesens errichtet und am 1. April 1950 in Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen umbenannt.

    Es wurde in der Folge meist kurz als Bundespostministerium bezeichnet; postintern war allgemein die Abkürzung BPM üblich.

    1989 erfolgte im Rahmen der ersten Stufe der Postreform die Umbenennung in Bundesministerium für Post und Telekommunikation (kurz BMPT). Als Folge der Privatisierung von Post- und Fernmeldewesen wurde es zum 1. Januar 1998 aufgelöst. Der Sitz des Ministeriums war von 1954 bis 1988 im Gebäude des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen untergebracht, bevor es einen Neubau bezog.

    Das BMPT (Bundesministerium für Post und Telekommunikation) nahm hoheitliche und politische Aufgaben im Bereich des Post- und Fernmeldewesens wahr.

    Es gliederte sich in vier Abteilungen, den Leitungsstab und eine Organisationseinheit Beauftragter für Internationale Beziehungen. Die Abteilungen hatten folgende Bezeichnungen:

    • (1/2) Grundsatzabteilung Politik, Strategie und Zielvorgaben, Wettbewerbskontrolle, Regulierung
    • (3) Zulassungen; Genehmigungen; Funkfrequenz Angelegenheiten; Standardisierung
    • (4) Zentralabteilung.

     
    Zum Geschäftsbereich des BMPT gehörten die nach geordneten Bundesoberbehörden:

    • Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost mit Sitz in Bonn
    • Bundesamt für Zulassungen in der Telekommunikation (BZT) in Saarbrücken
    • Bundesamt für Post und Telekommunikation (BAPT) mit Hauptsitz in Mainz.


    Mit seiner Auflösung am 1. Januar 1998 gingen die verbliebenen hoheitlichen Aufgaben an das Bundesministerium der Finanzen und teilweise an die Bundesanstalt für Telekommunikation und Post (heute als Regulierungsbehörde Teil der Bundesnetzagentur) über.

    Das Ministerium war oberste Instanz im Bereich der Deutschen Bundespost. Ihm waren unmittelbar die Oberpostdirektionen und die anderen zentralen Mittelbehörden (Posttechnisches Zentralamt, Fernmeldetechnisches Zentralamt, Sozialamt der Deutschen Bundespost etc.) der Bundespost unterstellt.

    Es führte bis zu seiner Auflösung auch die Aufsicht über die Bundesdruckerei. Diese wurde dann durch das Bundesministerium der Finanzen wahrgenommen.

    Der Text und das Bild ist unter der Lizenz CC-by-sa-3.0 verfügbar.




    Abkürzung:  BMPT

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