Das rechte Bild zeigt das Berlinersche Mikrofon als Querschnitt
Bei dem Berlinerschen Mikrofon ist in der Mitte ein fester Kohlenkontakt g. Auf diesen ist die mit einem Gummiring umgebene Membran m aufgeschraubt. Ein zweites Kohlenstückchen c das an einem zwischen zwei Schraubenspitzen drehbaren Arm h pendelartig hängt und durch sein eignes Gewicht auf das Kohlenstück g drückt.
Die Membran wird nur an der obern Seite gegen den Deckel D des Gehäuses festgeklemmt, während sie beim Schließen des Deckels in der Mitte durch eine mit Kautschuk überzogene Feder f gedämpft wird.
Zur Erzielung einer sicher leitenden Verbindung zwischen dem Arm a und dem im Scharnier aufgehängten Kohlenkontakt ist an dem Arm einerseits und der Befestigungsschraube des Kohlenstückchens andererseits eine leichte Drahtspirale eingeklemmt.
Die Wirkungsweise des Apparats ist vergleichbar mit dem Mikrofon von Blake.
Für dieses Mikrofon erhält der Erfinder Emile Berliner ein Patent am 4. Juni 1877