 BASA = Bahn Selbst Anschluss Anlage
Zu den Zeiten als das Monopol der Fernmeldetechnik bei der staatlichen Fernmeldebehörde der Post lag, räumte der Gesetzgeber mit dem Fernmeldeanlagengesetz vom 14. Januar 1928 der Deutschen Reichsbahn das Recht ein, ein eigenes Fernmelde-Netz zu errichten und zu betreiben.
Der Begriff "Selbstanschluss" bezieht auf den Verzicht, eine manuelle Vermittlungsstelle im Vermittlungsverkehr. Dieser Selbstwählbetrieb im Orts- und Fernnetz konnte bei den Eisenbahnen sehr viel früher verwirklicht werden als im öffentlichen Fernsprechnetz der Reichspost. Ein Grund lag auch daran, das hier keine Gebührenerfassung erforderlich war.
Die BASA Leitungen waren als Freileitungen parallel zu den Bahnstrecken verlegt, wurden jedoch spätestens bei Elektrifizierung der Strecken unterirdisch neben den Gleisen verlegt. An Nebenstrecken noch vorhandene Freileitungen werden nur noch selten für Zwecke des BASA Netzes genutzt.
Die Abkürzung BASA wird seit geraumer Zeit nicht mehr offiziell verwendet, ist aber bei der Bahn ein gängiger Begriff, um z.B. interne Rufnummern von externen öffentlichen Nummern zu unterscheiden.
Zur Erhöhung der Betriebssicherheit im BASA Netz gab es neben der herkömmlichen Netzstruktur auch Querverbindungen zwischen den Vermittlungsstellen. Es konnten unter Umgehung der Hauptvermittlungsstellen, Verbindungen auch über Umwege hergestellt werden konnten.
Zum einen konnte man bei Ausfall der zugehörigen Hauptvermittlungsstelle über eine oder mehrere Querverbindungen eine andere Hauptvermittlungsstelle erreichen.
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