 Erste österreichische Telefonverordnung
Das wachsende Interesse am Telefon erforderte eine angespaßte Rechtsbasis. Am 12. Okt.1887 erließ das k.k.-Handelsministerium die erste österreichische Telefonverordnung.
Zugleich wurde die Zuständigkeit für das Telefon der k.k. Post- und Telegrafenverwaltung (PTV) zugeschrieben. Damit war auch das Telefon eine Monopol Einrichtung.
Telefonnetz in staatlicher Verantwortung
Neue Privatkonzessionen wurden seit dem Jahr 1887 nicht mehr erteilt. Von den Betreibern der 11 bestehenden privaten Netze wurden die Konzessionen wieder zurückgekauft. Seit dem Jahr 1895 befand sich das gesamte österreichische Telefonnetz im Eigentum der Monarchie.
Es gab eine einzige Ausnahme: Für das Errichten und Betreiben von öffentlicher Münzfernsprechern wurden zwischen den Jahren 1903 und 1941 einzelne Konzessionen an private Betreiber ausgeben.
Diese Monopole haben sich sehr lange gehalten.
Beispiele:
- Postmonopol (das Monopol der Deutschen Post AG wurde zum 1. Januar 2008 abgeschafft
- Monopol der Österreichischen Post AG wird zum 1. Januar 2011 abgeschafft
- Die Deutsche Telekom, hat nach wie vor marktbeherrschende Stellung bei den Ortsnetzen und im Analogbereich außerhalb der größeren Städte. Es handelt sich hierbei nicht um ein Monopol im eigentlichen Sinne, die Telekom ist zwar der größte Anbieter, aber nicht mehr einziger im Telekommunikationsmarkt ist.
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