Die Apothekerschaltung ist eine in der Telefontechnik ein gebräuchliche Begriff für die Umleitung eines Klingelrufes an der Türsprechstelle über eine Telefonanlage zu einem externen Teilnehmer.
Sobald ein Besucher den Klingelknopf betätigt, so läuten ohne Apothekerschaltung nur Telefone an der Telefon-Nebenstellenanlage im Haus. Der Gerufene kann über das Telefon mit dem Besucher an der Haustüre sprechen.
Wenn in der Telefonanlage das Merkmal einer Apothekerschaltung vorgesehen ist und diese eingerichtet bzw. programmiert wurde, erfolgt beim Drücken des Klingelknopfes der Aufbau einer Verbindung über das Telefonnetz zu einem externen Teilnehmer. Dies kann sowohl ein Festnetzanschluss oder ein Mobiltelefon sein. Der rufende an der Türe bemerkt von diesen Vorgang nichts.
Bei manchen Telefonanlagen besteht die Möglichkeit durch Wählen einer Codenummer vom Telefon aus einen elektrischen Türöffner zu betätigen. Ein Beispiel wäre, das der Paketdienst durch öffnen der Türe das Packet im Hause abliefern kann.
Diese Betriebsart wurde als erstes bei den Apotheken benutzt. Der Name ist auf diese Weise entstanden. Ein Apotheker braucht dann während seines Bereitschaftsdienstes nicht die ganze Nacht in der Apotheke verbringen, sondern wird durch den Türruf des Kunden über sein Festnetztelefon oder Handy erreicht.