Mitte 1961 sind die Adaptierungsarbeiten an den Ämtern des Wiener Dietl-Systemes sind soweit gediehen, daß auch die Anschlüsse an diesen Ämtern in den passiven Selbstwählverkehr einbezogen werden können.
Abgehend müssen weiterhin alle Ferngespräche beim Fernamt angemeldet werden.
Quelle Text: Archiv Dulosy
Das rechte Bild zeigt einen Hebdrehwähler nach der Bauart Dietl