Grundsätzlicher Verbindungsaufbau:
Die Zweidraht-Übergangstechnik war mit ihrer Konstruktion bereits für das geplante Entwicklungsziel der Volltechnik in der Landesfernwahl abgestimmt.
Die Übergangstechnik war auf eine zurzeit vorhandene Technik aufgebaut und sollte die Zeit überbrücken bis eine fortschrittlichere Technik für den Ausbau der Landesfernwahl zur Verfügung stand.
Folgende Grundgedanken dafür waren richtungweisend:
- Die Betriebsabwicklung bedient sich der endgültigen Form.
- Der Ausbau beschränkt sich auf die wichtigsten Verkehrsbeziehungen.
- Die Weiterentwicklung darf nicht gehemmt werden.
Im Gegensatz zum vereinfachten SWFD wurden in der Übergangstechnik bereits die Kennzahlen der künftigen Landesfernwahl angewendet.
Der Vorteil dieser Regelung der Kennzahlen war ein doppelter. Durch die Benützung der endgültigen Kennzahlen wurde einmal zwangsläufige Netzgestaltung vorgeschrieben, die der Planung der Landesfernwahl zugrunde gelegen ist. Denn die einzelnen Kennziffern drücken eine ganz bestimmte Verknotung aus, die ihrerseits die Leitungsführung bestimmt. Das Fernleitungsnetz wurde daher nicht durch einen Übergangszustand in seinem organischen Wachstum behindert.
Die Benützung der endgültigen Kennzahlen kam auch dem Teilnehmer zugute. Ebenso wie bei den Rufnummern der Teilnehmer waren auch bei den Kennzahlen Änderungen nicht erwünscht. Die Kennzahl solle vielmehr dem Fernsprechteilnehmer so vertraut und geläufig werden, dass sie für ihn den numerischen Namen des Ortes darstellt.
Der Aufbau von Selbstwählfernverbindungen nach der Zweidraht-Übergangs-Technik ist in dem Bild als Blockschaltbild dargestellt. Für die Ermittlung der Gebühren wurde erstmals eine zentrale Verzonungseinrichtung eingesetzt.
In der ankommenden Fernleitung ist ein Zählimpulsgeber (ZIG) angeschaltet. Der ZIG verbindet sich über einen Suchwähler (SW) mit einem zentralen Verzoner (VZ).