 In der Landesfernwahl wird dem Teilnehmer die Vermittlungsarbeit aufgebürdet, die bisher vom Fernamt geleistet wurde.
Für die Verwaltung entsteht damit die Verpflichtung, alle Möglichkeiten auszuschöpfen um diese Arbeit zu erleichtern. Als besonders glücklich erweist sich ein Vorschlag, nach der Wahl der Kennzahl den Namen des Ortes zu übertragen und so den erfolgreichen Verbindungsaufbau auf der Fernnetzebene zu bestätigen.
Die Ortsansage ist sozusagen der Wegweiser, der dem Teilnehmer besagt, dass er sich auf dem richtigen Wege befindet. Ein Betriebsverfahren dieser Art dürfte zum technischen Verständnis der Landesfernwahl erheblich beitragen und diese populär machen. Auch für den Entstörungsdienst bedeutet die Ortsansage ein großes Hilfsmittel.
Die Störung kann genauer beschrieben und die Verbindung leichter eingegrenzt werden. Betriebs Erfahrungen in einigen Städtewahlbeziehungen haben diese Erfolge bestätigt.
Der Vorgang spielt sich folgendermaßen ab. Der Teilnehmer nimmt den Hörer an das Ohr und wählt anschließend die Kennzahl. War die Verbindung erfolgreich, dann ertönt der Name des gewünschten Ortes in ständiger Wiederholung z. B. »Hamburg«, »Hamburg« . Der Teilnehmer weiß also, dass der Verbindungsaufbau bis dahin richtig war. Beruhigt wählt er die Rufnummer.
Hat das Anhören der Ortsansage eine Verlustzeit zur Folge?
Erfahrungsgemäß macht der Teilnehmer nach der Wahl der Kennzahl ohnedies eine längere Pause. Er wählt die einzelnen Ziffern nicht zügig hintereinander, sondern in Gruppen.
Der natürliche Einschnitt in der Ziffernfolge liegt dabei zwischen der Kennzahl und der Rufnummer. Häufigkeitskurven über die Pausendauer bestätigen dieses Verhalten. Die Pause ist dabei definiert als der zeitliche Abstand zwischen dem Ende einer Impulsreihe und dem Beginn der nächsten. Die Zeitdauer für den Aufzug der Nummernscheibe ist darin eingeschlossen. Sie beträgt im Mittel 500 ms, wenn die Ziffer 5 als Durchschnitt betrachtet wird.
Das Bild zeigt, dass die Pause, die der Teilnehmer nach der Wahl der Kennzahl einlegt (Kurve a), sichtlich aus dem Rahmen aller übrigen Pausenzeiten (Kurve b) heraus fällt. Während der arithmetische Mittelwert im Allgemeinen 1.000 ms beträgt, weist die Pause nach der Wahl der Kennzahl die doppelte Länge auf (2.000 ms). Hört also der Teilnehmer die Ortsansage nicht länger als 2.000 – 500 = 1500ms an, dann entsteht keine zusätzliche Verlustzeit.
Mit großer Wahrscheinlichkeit ist anderseits anzunehmen, dass die Ortsansage als Bestätigung der richtigen Wahl der Kennzahl den Teilnehmer ermuntert, die anschließende Rufnummer rascher und zügiger, d. h. mit der Unbekümmertheit zu wählen, die er im eigenen Ortsnetz gewohnt ist.
Die Verhältnisse werden ungünstiger, wenn die Ansteuerung der Fernverkehrswege durch Speicher- und Umrechnung verzögert wird.
Achtet der Teilnehmer in diesem Falle nach der Wahl der Kennzahl auf die Ortsansage, dann tritt die unvermeidbare Verzögerung als echter Verlust in der Form einer Wartezeit auf. Denn die Ortsansage ertönt erst, wenn die Verbindung bis zum Zielort aufgebaut ist. Wählt der Teilnehmer dagegen zügig weiter, dann kann der Speicher während der Rufnummernwahl den Zeitverlust durch raschere Ausspeicherung zum Teil wieder aufholen.
Die Bedenken wären gerechtfertigt, wenn das Anhören der Ortsansage vorgeschrieben würde. Jede Verbindung wäre dann mit einer Zwangspause belastet. Bedeutet die Ortsansage aber nur ein fakultatives Hörzeichen. wie es in der Landesfernwahl vorgesehen ist, dann steht es dem Teilnehmer frei, die Ortsansage anzuhören oder durchzuwählen.
Der geübte Teilnehmer oder der Angestellte, der die Fernsprechrechnung nicht bezahlen muss, wird sich um die Ortsansage wenig kümmern. Der ungeübte Teilnehmer, dessen Privatgespräche auf sein eigenes Konto gehen, wird dagegen dankbar auf die Ortsansage achten.
Die Wartezeiten belasten daher kaum die Hauptverkehrsstunden, die durch den Geschäftsverkehr bestimmt werden, sondern die verkehrsschwachen Zeiten, in denen genügend Leitungen zur Verfügung stehen.
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