 BASA = Bahn Selbst Anschluss Anlage
Zu den Zeiten als das Monopol der Fernmeldetechnik bei der staatlichen Fernmeldebehörde der Post lag, räumte der Gesetzgeber mit dem Fernmeldeanlagengesetz vom 14. Januar 1928 der Deutschen Reichsbahn das Recht ein, ein eigenes Fernmelde-Netz zu errichten und zu betreiben.
Der Begriff "Selbstanschluss" bezieht auf den Verzicht, eine manuelle Vermittlungsstelle im Vermittlungsverkehr.
Dieser Selbstwählbetrieb im Orts- und Fernnetz konnte bei den Eisenbahnen sehr viel früher verwirklicht werden als im öffentlichen Fernsprechnetz der Reichspost.
Ein Grund lag auch daran, das hier keine Gebührenerfassung erforderlich war.
|